Rechtliches
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Für Leistungen von NEWpAIge im Bereich Konzeption, Gestaltung, Erstellung und
Betreuung von Websites und digitalen Anwendungen.
§ 1Geltungsbereich
(1)Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für
alle Verträge zwischen NEWpAIge (nachfolgend „Auftragnehmer") und dem Kunden über Leistungen
im Bereich Konzeption, Gestaltung, Programmierung, Erstellung und Betreuung von Websites,
Landingpages und vergleichbaren digitalen Anwendungen.
(2)Diese Bedingungen gelten ausschließlich gegenüber
Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und
öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.
(3)Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende
Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der
Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.
§ 2Vertragspartner
(1)NEWpAIge ist ein gemeinschaftliches Angebot von
Stefanie Scheffenacker, Klosterstraße 1, 5450 Werfen, Österreich, und Jürgen Gierl,
Heinzelfeldstraße 4e, 83071 Stephanskirchen, Deutschland.
(2)Wer im Einzelfall Vertragspartner des Kunden wird,
ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot beziehungsweise der Auftragsbestätigung.
§ 3Angebot und Vertragsschluss
(1)Darstellungen auf der Website des Auftragnehmers,
insbesondere Leistungspakete und Preisangaben, sind unverbindlich und stellen kein bindendes
Angebot dar.
(2)Angebote des Auftragnehmers sind, sofern nicht
anders angegeben, 30 Tage ab Ausstellungsdatum gültig.
(3)Der Vertrag kommt durch Annahme des Angebots
in Textform zustande. Eine Annahme per E-Mail genügt.
§ 4Leistungsumfang
(1)Der Umfang der geschuldeten Leistung ergibt sich
abschließend aus dem Angebot beziehungsweise der Auftragsbestätigung.
(2)Nicht geschuldet sind, soweit nicht ausdrücklich
vereinbart: Texterstellung, Beschaffung und Lizenzierung von Bildmaterial, Suchmaschinenoptimierung
über die technische Grundeinrichtung hinaus, laufende inhaltliche Pflege, Rechtsberatung sowie
die Prüfung von Inhalten auf wettbewerbs-, marken- oder urheberrechtliche Zulässigkeit.
(3)Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur
Leistungserbringung Dritte einzusetzen.
(4)Der Auftragnehmer schuldet die Optimierung für
die zum Zeitpunkt der Abnahme gängigen aktuellen Browserversionen. Eine Darstellung in
veralteten oder nicht mehr vom Hersteller unterstützten Browsern ist nicht geschuldet.
(5)Änderungswünsche des Kunden nach Auftragserteilung
sind gesondert zu beauftragen und werden, sofern nichts anderes vereinbart ist, nach Aufwand
abgerechnet.
§ 5Mitwirkung des Kunden
(1)Der Kunde stellt alle für die Leistungserbringung
erforderlichen Inhalte, Zugangsdaten und Informationen rechtzeitig, vollständig und in
geeigneter Form bereit. Hierzu zählen insbesondere Texte, Bilder, Logos sowie die Angaben für
Impressum und Datenschutzerklärung.
(2)Der Kunde benennt einen Ansprechpartner mit
Entscheidungsbefugnis.
(3)Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht
oder nicht rechtzeitig nach, verlängern sich vereinbarte Fristen angemessen. Mehraufwand, der
dem Auftragnehmer hierdurch entsteht, wird nach Aufwand vergütet.
§ 6KI-gestützte Erstellung
(1)Der Auftragnehmer setzt bei der Erstellung der
Leistungen Werkzeuge künstlicher Intelligenz ein, insbesondere zur Generierung von Code-
und Gestaltungsentwürfen. Sämtliche Arbeitsergebnisse werden vor Auslieferung durch den
Auftragnehmer geprüft und bearbeitet.
(2)Der Einsatz solcher Werkzeuge ändert nichts am
vereinbarten Leistungsumfang und an der Verantwortlichkeit des Auftragnehmers für das
Arbeitsergebnis.
(3)Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass die
urheberrechtliche Schutzfähigkeit rein maschinell erzeugter Gestaltungselemente nach derzeitiger
Rechtslage nicht in jedem Fall gewährleistet ist. Der Auftragnehmer übernimmt insoweit keine
Gewähr für die Erlangung eines urheberrechtlichen Schutzes zugunsten des Kunden.
(4)Sofern der Kunde den Einsatz von KI-Werkzeugen
für sein Projekt ausschließen möchte, ist dies vor Vertragsschluss in Textform mitzuteilen.
§ 7Termine und Fristen
(1)Termine sind nur verbindlich, wenn sie
ausdrücklich in Textform als verbindlich bezeichnet wurden.
(2)Fristen beginnen nicht vor vollständigem Eingang
der vom Kunden beizustellenden Unterlagen und Inhalte.
§ 8Abnahme
(1)Der Auftragnehmer stellt die fertiggestellte
Leistung zur Abnahme bereit und zeigt dies dem Kunden an.
(2)Der Kunde prüft die Leistung innerhalb von
14 Kalendertagen ab Anzeige und erklärt die Abnahme in Textform oder benennt konkret die
Mängel, die einer Abnahme entgegenstehen.
(3)Die Leistung gilt als abgenommen, wenn der Kunde
die Frist nach Absatz 2 verstreichen lässt, ohne Mängel zu benennen, oder wenn er die Leistung
produktiv einsetzt, insbesondere die Website öffentlich zugänglich macht. Auf die Wirkung seines
Verhaltens wird der Kunde bei Anzeige der Abnahmebereitschaft gesondert hingewiesen.
(4)Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur
Verweigerung der Abnahme.
§ 9Vergütung und Zahlung
(1)Es gilt die im Angebot vereinbarte Vergütung.
Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2)Der Auftragnehmer ist berechtigt, bei
Auftragserteilung eine Anzahlung von bis zu 50 Prozent der vereinbarten Vergütung zu verlangen.
(3)Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab
Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.
(4)Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, ist der
Auftragnehmer nach vorheriger Ankündigung und Setzung einer angemessenen Nachfrist berechtigt,
weitere Leistungen zurückzuhalten.
(5)Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu,
wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder vom Auftragnehmer
anerkannt sind.
§ 10Leistungen Dritter
(1)Leistungen Dritter, insbesondere Domainregistrierung,
Hosting, Zertifikate, Schrift- und Bildlizenzen sowie Softwarelizenzen, sind nicht Bestandteil
des Vertrags, sofern sie nicht ausdrücklich im Angebot aufgeführt sind.
(2)Für Verfügbarkeit, Leistungsumfang und Preisgestaltung
solcher Dienste Dritter übernimmt der Auftragnehmer keine Gewähr. Es gelten insoweit die
Bedingungen des jeweiligen Anbieters.
(3)Beauftragt der Auftragnehmer solche Leistungen
im Namen und für Rechnung des Kunden, sind die entstehenden Kosten vom Kunden zu tragen.
§ 11Nutzungsrechte
(1)Der Auftragnehmer räumt dem Kunden an den
vertragsgegenständlichen Arbeitsergebnissen ein räumlich und zeitlich unbeschränktes,
nicht ausschließliches Nutzungsrecht für den vertraglich vereinbarten Zweck ein.
(2)Die Einräumung der Nutzungsrechte steht unter der
aufschiebenden Bedingung der vollständigen Bezahlung der vereinbarten Vergütung.
(3)Entwürfe, Zwischenstände und nicht ausgeführte
Konzepte verbleiben beim Auftragnehmer, sofern nichts anderes vereinbart ist.
(4)Eine Weiterveräußerung oder Unterlizenzierung der
Arbeitsergebnisse an Dritte bedarf der vorherigen Zustimmung des Auftragnehmers in Textform.
Die Übertragung im Rahmen einer Betriebs- oder Geschäftsveräußerung bleibt hiervon unberührt.
(5)Der Auftragnehmer bleibt berechtigt, allgemeine
Bausteine, Bibliotheken und wiederverwendbare Codefragmente, die nicht speziell für den Kunden
entwickelt wurden, auch in anderen Projekten einzusetzen.
§ 12Rechte an beigestellten Inhalten
(1)Der Kunde sichert zu, dass er an sämtlichen von
ihm beigestellten Inhalten, insbesondere Texten, Bildern, Logos, Marken und Musik, über die
erforderlichen Rechte verfügt.
(2)Der Kunde stellt den Auftragnehmer von Ansprüchen
Dritter frei, die aufgrund der Verletzung solcher Rechte durch beigestellte Inhalte gegen den
Auftragnehmer geltend gemacht werden, einschließlich der angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung.
Dies gilt nicht, soweit der Auftragnehmer die Rechtsverletzung zu vertreten hat.
(3)Für die inhaltliche und rechtliche Richtigkeit der
auf der Website veröffentlichten Angaben, insbesondere Impressum, Datenschutzerklärung,
Preisangaben und Widerrufsbelehrung, ist der Kunde verantwortlich.
§ 13Gewährleistung
(1)Es gelten die gesetzlichen Vorschriften des
Werkvertragsrechts, soweit nachfolgend nichts Abweichendes bestimmt ist.
(2)Der Kunde hat Mängel unverzüglich nach Entdeckung
in Textform und nachvollziehbar beschrieben anzuzeigen.
(3)Der Auftragnehmer leistet zunächst Nacherfüllung.
Schlägt die Nacherfüllung zweimal fehl, stehen dem Kunden die gesetzlichen Rechte zu.
(4)Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt
ein Jahr ab Abnahme. Dies gilt nicht bei Vorsatz, Arglist, grober Fahrlässigkeit sowie bei der
Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
(5)Keine Gewährleistung besteht für Mängel, die
darauf beruhen, dass der Kunde oder ein von ihm beauftragter Dritter nach Abnahme Änderungen an
den Arbeitsergebnissen vorgenommen hat, oder die auf Änderungen bei Diensten Dritter beruhen.
§ 14Haftung
(1)Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz
und grober Fahrlässigkeit, bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach den
Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes sowie im Umfang einer übernommenen Garantie.
(2)Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der
Auftragnehmer nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, das heißt einer Pflicht,
deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf
deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den
vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3)Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.
(4)Die vorstehenden Beschränkungen gelten auch
zugunsten der Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers.
(5)Der Kunde ist für die regelmäßige Sicherung seiner
Daten selbst verantwortlich.
§ 15Wartung und Laufzeit
(1)Wartungs- und Betreuungsleistungen werden gesondert
vereinbart. Sie sind nicht automatisch Bestandteil eines Erstellungsauftrags.
(2)Wartungsverträge werden, sofern nicht anders
vereinbart, mit einer Laufzeit von zwölf Monaten geschlossen. Sie verlängern sich um jeweils
weitere zwölf Monate, wenn sie nicht mit einer Frist von einem Monat zum Laufzeitende in
Textform gekündigt werden.
(3)Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus
wichtigem Grund bleibt unberührt.
§ 16Vertraulichkeit und Datenschutz
(1)Die Parteien behandeln alle im Rahmen der
Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich
und verwenden sie ausschließlich zu Vertragszwecken. Diese Pflicht gilt für die Dauer von drei
Jahren nach Vertragsende fort.
(2)Verarbeitet der Auftragnehmer im Auftrag des
Kunden personenbezogene Daten, schließen die Parteien einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung
nach Art. 28 DSGVO.
(3)Zugangsdaten, die der Kunde dem Auftragnehmer
überlässt, werden vertraulich behandelt und nach Abschluss des Projekts auf Wunsch gelöscht.
§ 17Referenznennung
(1)Der Auftragnehmer ist berechtigt, die für den
Kunden erbrachten Leistungen unter Nennung des Kundennamens und unter Verwendung von Abbildungen
der Arbeitsergebnisse als Referenz zu verwenden, insbesondere auf der eigenen Website und in
Angebotsunterlagen.
(2)Der Kunde kann dieser Nutzung jederzeit in
Textform widersprechen. Der Auftragnehmer entfernt die Referenz sodann innerhalb angemessener
Frist.
(3)Der Auftragnehmer ist berechtigt, im Fußbereich
der erstellten Website einen dezenten Hinweis auf seine Urheberschaft anzubringen. Auf Wunsch
des Kunden entfällt dieser Hinweis.
§ 18Schlussbestimmungen
(1)Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags
bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Klausel.
(2)Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland
unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(3)Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des
öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Sitz des Auftragnehmers.
(4)Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen ganz
oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen
unberührt.
Stand: August 2026